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ANGEBOTE/PREISE

angebote

Interesse an einer Standortbestimmung oder Körpersanalyse? Diese bieten wir bei uns im Starforce Gym an.

Einzelstunde

140.-

55 Minuten

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zu zweit 75

Standortbestimmung

160.-

70 Minuten

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  • Gesundheitsfragebogen
  • Körperanalyse (InBody)
  • Mobilitätstest’s
  • Fitness Test
  • Ziele definieren

Ernährung's Coaching

390.-

pro Monat

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  • 3 Termine
  • Körper Analyse und Fettmessung
  • Analyse der Essgewohnheiten
  • Kitchen Make Over (Auf Wunsch)
  • Schlafprotokoll
  • Lifestyle Optimierung
  • Vorher/Nachher

PERSONAL TRAINING ABOS

BASIC

520.-

pro Monat

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  • Standortbestimmung
  • InBody Körperanalyse
  • 4 Training’s pro Monat
  • 1 Stunden / Woche

Silber

1020.-

pro Monat

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  • Standortbestimmung
  • InBody Körperanalyse
  • 8 Training’s pro Monat
  • 2 Stunden / Woche

Gold

1990.-

pro Monat

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  • Standortbestimmung
  • Körperanalyse & Fettmessung
  • 3 Stunden Training / Woche
  • Ernährung’s Coaching
  • Lifestyle Optimierung
  • Kitchen Make Over (Auf Wunsch)
  • Analyse der Essgewohnheiten
  • Schlafprotokoll
  1. Allgemeine Bestimmungen

Die Leistungen von der PTZ GmbH bzw. FG Personal Training dienen der Gesundheitsförderung sowie der allgemeinen Leistungssteigerung.

PTZ GmbH bzw. FG Personal Training bietet Dienstleistungen in den Bereichen Bewegung, Fitness- Konditionstraining und Kampfsport an.

Eine detaillierte Beschreibung kann der Angebotsliste entnommen werden.

Die Dauer einer Trainingseinheiten beträgt 55 Minuten.

  1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Bereiche von der PTZ GmbH bzw. FG Personal Training Ein Vertragsabschluss kommt zwischen dem Kunden und PTZ GmbH bzw. FG Personal Training zustande. Die Vertragsdauer ergibt sich aus der gebuchten Trainingseinheit.

  1. Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.

  1. Haftung

Der Abschluss einer Unfallversicherung ist Sache des Kunden.

PTZ GmbH bzw. FG Personal Training und Ihre Trainer haften weder für Unfälle während des Trainings noch für deren Folgen.

Die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen des Gym’s erfolgt auf eigenes Risiko.

PTZ GmbH bzw. FG Personal Training haften nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Ort hinterlegte Gegenstände. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

  1. Zahlung

Erfolgt im voraus oder auf Rechnung innert 10 Tagen. Die aktuellen Preise sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Diese ist auf Anfrage erhältlich, oder auf der Website www.personaltraining-zermatt.ch jederzeit abrufbar.

Allfällige Änderungen der Preisgestaltung sind vorbehalten und werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vorher mitgeteilt.

  1. Rückerstattung / Zuwiderhandlungen

Eine Rückerstattung erfolgt nur bei Unfall oder Krankheit (mit Arztzeugnis).

Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, oder die Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags.

  1. Nutzung und Hinterlegung (Timestop)

Nichtbenutzung der Kurse, berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.

Bei Vorliegen eines triftigen Grundes kann die Mitgliedschaft für die Dauer von mind. 3 Wochen unterbrochen werden (Timestop), wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Timestop muss vor Abwesenheit, zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung/ Zeugnis eingereicht werden. Ein rückwirkender Timestop ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Dieser muss im ersten Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Timestop wird bei beruflichem Auslandaufenthalt, Ferien,  Krankheit, Unfall, Schwangerschaft sowie Militär- und Zivildienst gewährt

  1. Gesundheitszustand

Falls in den letzten Jahren nicht regelmässig Sport getrieben wurde, der allgemeine Gesundheitszustand nicht einwandfrei ist und / oder in den letzten zwei Jahren eine schwere Erkrankung vorlag, empfiehlt sich vor der Trainingsaufnahme eine ärztliche Untersuchung .

(Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens ist obligatorisch)

  1. Feste Reservierungen

Für Personal Training müssen min. 24 Std. vorher bei der PTZ GmbH bzw. FG Personal Training storniert werden. Falls diese Frist nicht eingehalten wird, belasten wir den vollen Tarif gemäss Buchung.

  1. Fotos/Videos
    Im Rahmen der Klassen sowie bei der Nutzung des Gym’s/Box werden unter Umständen Fotos und/oder Videos erstellt.
    Die Mitglieder räumen der PTZ GmbH bzw. FG Personal Training sämtliche durch seine/ihre Mitwirkung entstehenden Rechte (urheberrechtliche Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte sowie sonstige Rechte) zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein. Ist dies nicht erwünscht, ist der Kunde verpflichtet, dies dem Betriebspersonals vor der Klasse oder Besuch ausdrücklich mitzuteilen. In diesem Fall wird sichergestellt, dass er/sie nicht mit ins Bild kommt.
    Die Fotos/Videos können ausschliesslich auf folgenden Kanälen publiziert werden: www.starforce.ch, /www.facebook.com/Starforce-Gym, www.facebook.com/CrossFit-STARFORCE, www.instagram.com/starforce_gym

 

  1. Betriebszeiten
    Das Gym/Box ist mit Ausnahme von hohen Feiertagen, sowie Revision, Reinigung, Umbau und Umzug, Sanierung etc. täglich während den Betriebszeiten geöffnet. Das Angebot und die Betriebszeiten können jederzeit ändern. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen und/oder aus Angebots- oder Betriebszeitenänderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.
  1. AGB, Weisungen
    Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB einzuhalten und den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten.
  1. Änderungen AGB
    Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.
  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht.

Ausgabe November 2016